rbb24.de: Menschen mit Down-Syndrom in zweithöchster Impf-Priorität

Menschen mit Down-Syndrom haben ein zehnfach höheres Risiko, an Covid-19 zu sterben. Trotzdem listet sie die Ständige Impfkommission nicht unter die ersten, die geimpft werden können. Wodurch entsteht aber das höhere Risiko? Nicht alle Menschen mit Trisomie 21 haben dieselben Vorerkrankungen.

Weiterlesen bei rbb24.de

Allerdings wurden Menschen mit Down-Syndrom in die 2. Impf-Kategorie aufgenommen. Wer in Berlin lebt, impfberechtigt ist und nicht in einem Pflegeheim lebt, wird laut rbb per Brief der Gesundheitsverwaltung zur Impfung eingeladen. Diese Schreiben soll laut Senat alle wichtigen Informationen zur freiwilligen Terminbuchung enthalten.

Die Gesundheitsverwaltung weist darauf hin, dass sich aktuell ausschließlich Menschen impfen lassen können, die eine Einladung erhalten haben. Diese Einladung ist beispielsweise nicht auf Verwandte übertragbar.

Zum Impftermin mitzubringen sind:

  • die schriftliche Terminbestätigung
  • der Impfpass
  • das Aufklärungsblatt und die Impfeinwilligung – beide unterschrieben

Darüber hinaus sei die Krankenversichertenkarte hilfreich, „um die persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen“, teilt das Gesundheitsministerium mit. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolge aber nicht.