Um die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Einnahmeausfälle der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu mindern und die Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten zu sichern, hat sich die Bundesregierung ausnahmsweise bereit erklärt, einmalig einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Die Bundesregierung verzichtet dazu im Jahr 2020 auf rund 58,3 Millionen Euro, die dem von ihr verwalteten Ausgleichsfonds aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe zustehen würden. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf entsprechende eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Aus dieser Antwort geht außerdem hervor, dass am Jahresende 2019 nach der Statistik des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) des Statistischen Bundesamtes von insgesamt rund 273.500 Empfängern von Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen knapp 67.300 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten haben.
Der vollständige Text dieser Antwort der Bundesregierung ist hier nachzulesen.
Quelle: kobinet