Rundschreiben zu § 61 SGB IX – Budget für Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe

Das Budget für Arbeit ist eine neue Leistung der Eingliederungshilfe. Um zunächst Erfahrungen mit diesem neuen Instrument zu sammeln, wird die Gültigkeit des Rundschreibens auf zwei Jahre begrenzt. Die Regelungen werden überprüft und gegebenenfalls ab 01.01.2020 ergänzt und geändert.

Das neue Budget für Arbeit finden Sie unter dem Link
http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2018_01-668794.php

 

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