Recht der Eingliederungshilfe – Änderungen durch das BTHG ab 1. Januar 2020

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.

– Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).

– Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden.

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.

Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die Lebenshilfe hat die Änderungen zum 1. Januar hier zusammengefasst