Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.
– Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).
– Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden.
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Die Lebenshilfe hat die Änderungen zum 1. Januar hier zusammengefasst