Lockdown verlängert bis 14. Februar 2021

Die nächsten Wochen in der Pandemie sind entscheidend, so Politiker. Das Corona-Virus hat sich ein paar Mal verändert (das nennt man Mutation). Diese neuen Corona-Viren sind noch viel ansteckender.

Deshalb gelten bis zum 14. Februar 2021 diese Regeln (ab 24.Januar):

Für Privat-Haushalte gelten die Kontakt-Beschränkungen weiter:
Private Treffen sind nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Ist diese Person alleinerziehend, dürfen ihre Kinder unter 12 Jahren dazukommen. 

Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, U-Bahn, S-Bahn und Zug) und in Geschäften sollen die hellblauen OP-Masken oder besser noch FFP2-Masken (oder auch KN95-Masken) Pflicht werden. Selbst genähte Masken aus Stoff reichen dann nicht mehr.
(Foto: So sehen die FFP-2 Masken aus)

 

Alten- und Pflegeheime: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Besucher und Personal sollen oft Schnell-Tests machen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es Schnell-Tests geben.

Kitas und Schulen: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Unterricht findet online statt.

Kirchen: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. FFP-2-Masken sind ist Pflicht, Singen ist verboten. Kommen mehr als 10 Menschen, muss der Gottesdienst beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Arbeit: Arbeitgeber müssen ernsthaft versuchen, mehr Menschen ins Home-Office zu schicken.

Dazu gelten die bisherigen Regeln weiter:

+ Die Menschen sollen sich so wenig wie möglich treffen.

+ Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus wichtigen Gründen erlaubt: Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassi-Gehen mit dem Hund.

Masken-Pflicht:

+ Man soll überall Masken tragen, wo viele Menschen sind: auf Märkten, auf Parkplätzen, in Warteschlangen, vor Geschäften.

+ Auch am Bahnhof, am Flughafen, im Krankenhaus oder beim Arzt müssen Masken getragen werden.

+ Wer mit Freunden in einem Auto fährt, muss eine Maske tragen, wenn der Mitfahrer in einem anderen Haushalt lebt.

+ Abstand halten und Hände waschen ist weiterhin sehr wichtig.

Restaurants:

+ Alle Restaurants und Gaststätten bleiben zu.

+ Das Abholen und Mitnehmen von Essen ist erlaubt.

Sport und Freizeit: 

+ Viele Einrichtungen bleiben geschlossen.
Dazu zählen Schwimmbäder, Fitness-Studios, Theater, Kinos.

+ Man darf aber alleine oder zu zweit auf Abstand Sport machen.

Supermärkte:

+ Viele Geschäfte bleiben zu. Dazu gehören auch Friseure, Kosmetik-Salons, Möbel-Geschäfte und Bau-Märkte. Manche Geschäfte bieten einen Abhol-Service an.

+  Supermärkte und ähnliche Läden bleiben geöffnet.
Es werden aber weniger Menschen auf ein Mal in den Supermarkt gelassen.

Offen bleiben auch Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und Tierbedarfs-Geschäfte.

Auch Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad-Werkstätten und Banken sowie Buch-Handlungen dürfen öffnen.