18 werden mit Behinderung – Broschüre des bvkm

18 werden mit Behinderung – Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Unser Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ wurde überarbeitet und aktualisiert. Der neue Ratgeber berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Ein besonderes Augenmerk wird auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.

Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version des Ratgebers kann zum Preis von 1 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:
bvkm, Stichwort „18 werden“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,
per E-Mail an: versand@bvkm.de,
Tel.: 0211-64004-15.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211. 64004-21
Fax: 0211. 64004-20
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